FAQs

Allgemeines

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die jeweiligen Ansprechpartner der Projekte wenden. Im Vorhaben „Ersatzneubau 110-kV-Leitung Neunhagen- Rüdersdorf- Fürstenwalde“ ist dies:

Dorit Rößler
E.DIS Netz GmbH
dorit.roessler(at)e-dis.de
Tel.: (0)331 234 2654

Die E.DIS Netz GmbH plant in den kommenden Jahren die 110-kV-Stromleitung zwischen den Umspannwerken Neuenhagen, Rüdersdorf und Fürstenwalde auf einer Länge von rund 34 Kilometern zu ersetzen. Ziel ist es, durch die Erneuerung der Masten und Leitungen eine Versorgungs- und Netzsicherheit in Ostbrandenburg sowie der östlichen Berliner Peripherie zu gewährleisten. 

Bevölkerungszuwachs, energieintensive Industrie- und Gewerbeansiedlungen im östlichen ‚Speckgürtel‘ der Metropolregion Berlin-Brandenburg und der Ausbau erneuerbarer Energien erfordern eine Verdopplung der zu übertragenden Leistung bis 2030. 
Die bestehenden Leitungen aus den 1960er und 1980er Jahren werden diesem Bedarf sowie den Anforderungen an Versorgungssicherheit aus erneuerbaren Energien nicht mehr gerecht und müssen ausgebaut werden, um den wachsenden Strombedarf der Region auch in Zukunft zu decken.

Für eine sichere, effiziente und nachhaltige Stromversorgung muss das Stromnetz daher angepasst und ertüchtigt werden.

Anstelle der bislang bestehenden einzelnen Leitung zwischen den Umspannwerken Neuenhagen, Rüdersdorf und Fürstenwalde, die teilweise bereits seit 1960 besteht, soll der Strom künftig über zwei Hochspannungsleitungen fließen können. Bei Störungen an einer der Leitungen kann die andere Leitung problemlos deren Aufgaben übernehmen. So können die verbundenen Umspannwerke in Zukunft bei Ausfällen noch sicherer und zuverlässiger versorgt werden. 

Versorgungssicherheit meint somit eine zuverlässige und kontinuierliche Stromversorgung. Es bedeutet, dass das Stromnetz so gestaltet und betrieben wird, dass die elektrische Energie jederzeit und in ausreichender Menge zur Verfügung steht, um den Bedarf der Verbraucher zu decken. So kann durch den Ersatzneubau zwischen den Umspannwerken Neuenhagen, Rüdersdorf und Fürstenwalde eine Netzstabilität gewährleistet werden: Das Stromnetz kann Lastschwankungen oder Ausfälle anderer Leitungen oder Kraftwerke ausgleichen und somit Stromausfälle vermeiden. Zudem bieten die neuen Leitungen mehr Kapazität, um den aktuellen und zukünftigen Strombedarf zu decken und Energie aus erneuerbaren Energien effizient und zuverlässig in das Stromnetz zu integrieren. Es wird mit einer Steigerung der Übertragfähigkeit von 165% geplant. Darüber hinaus sind die neuen Seile und Masten  robuster, um aktuellen und zukünftigen Wetterereignissen standzuhalten.  

Die aktuelle Hochspannungsleitung, die Neuenhagen mit Rüdersdorf und Fürstenwalde aktuell verbindet, wurde in den 1960er und 1980er Jahren erbaut. Einige der Masten und Leitungen haben damit ihr maximales Nutzungsalter erreicht und sind in einem nachweislich schlechten Zustand. Aktuell müssen bereits betriebsbedingte Instandhaltungen durchgeführt werden, um die Trasse bis zu ihrer Ablösung in einem technisch sicheren Zustand zu halten. Ein standortgleicher Ersatzneubau bietet die Möglichkeit, die Masten und Leitungen auf der Bestandstrasse auszutauschen, ohne dass eine Trassenverschiebung stattfindet. 

Der Korridor der Trasse bleibt somit unverändert, nur die Masten und die Leitungen/die Beseilung werden erneuert. Vereinzelt kann es zu geringfügigen Verschiebungen auf der Trasse durch die Anbindung und Bedingungen der Umspannwerke kommen. 

Standortgleicher Ersatzneubau bedeutet, dass der Korridor der derzeitigen Bestandsleitung (20 Meter rechts und links von jedem Mast) und somit der Verlauf der Leitung bestehen bleibt. Es findet somit lediglich ein Austausch der Masten sowie der Beseilung statt. An einzelnen Stellen kann es auch zu Verschiebungen der Masten kommen. Dies wird sich aber erst nach der Erhebung der Daten des Korridors ergeben.

Die vom Ersatzneubau betroffenen Gemeinden sind Neuenhagen bei Berlin, Fredersdorf- Vogelsdorf und Rüdersdorf bei Berlin im Landkreis Märkisch- Oderland. Im Landkreis Oder-Spree betrifft es die Gemeinden Grünheide (Mark) mit den Ortsteilen Kagel, Kienbaum und Hangelsberg und die Gemeinde Fürstenwalde Spree. 

Die E.DIS Netz GmbH setzt alles daran die Versorgungssicherheit während der Baumaßnahmen zu sichern. Dafür werden etwaig Provisorien errichtet sodass es nicht zu Stromausfällen kommen sollte.

Planung

Derzeit befindet sich das Vorhaben noch ganz am Anfang. Für die Genehmigung der Stromleitung ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 EnWG erforderlich. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Geowissenschaften und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus. Für die Einreichung der Genehmigungsunterlagen bis 2026 werden derzeit im Vorfeld wichtige Daten erhoben und der Trassenkorridor erneut untersucht. Im bestehenden Trassenkorridor finden daher Vermessungen, Baugrunduntersuchungen und Kartierungen (Erhebung der Flora und Fauna) statt. Diesbezüglich werden wir mit den betroffenen Eigentümern und Pächtern Kontakt aufnehmen. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens durch das LBGR und Einholung des Planfeststellungsbeschlusses ist der Baubeginn möglichst ab 2028 geplant. Die Inbetriebnahme der Leitung soll bis 2031/2032 erfolgen.

Aufgrund des Zustands der alten Leitung ist eine zeitnahe Umsetzung des Projekts wichtig. Für das Projektvorhaben dieser Größe bedeutet das nach aktuellem Stand: 

  • 2024 bis 2026: Planung und Erstellung Genehmigungsunterlagen
  • 2027 bis 2028: Genehmigungsverfahren (Planfeststellung)
  • 2029: Baubeginn
  • 2031/2032: Inbetriebnahme

Der Hauptgrund für den Ersatzneubau ist die deutliche Erhöhung der Versorgungssicherheit für alle Netzkunden in der Region. Ein starkes, sicheres Netz kommt neben dem Endverbraucher auch der heimischen Wirtschaft sowie künftigen Ansiedelungen zugute. Zudem schafft der Netzausbau Kapazitäten für die Umsetzung der Energiewende, zum Beispiel für die Einspeisung von Erneuerbaren Energien und ein Plus an Leistungsfähigkeit in den Bereichen E-Mobilität und Wärmeerzeugung.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Planung des Ersatzneubaus der 110-kV-Freileitung zwischen Neuenhagen, Rüdersdorf und Fürstenwalde durchläuft ein Genehmigungsverfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/), Planfeststellungsverfahren genannt. In Vorbereitung auf dieses Genehmigungsverfahren muss der Verteilnetzbetreiber, die E.DIS Netz GmbH, erforderliche Daten im Trassenkorridor erheben und den Trassenkorridor untersuchen (Vermessungen, Baugrunduntersuchungen, Kartierung der Flora und Fauna). Wie in anderen Infrastrukturvorhaben auch, ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgesehen (§25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Dazu werden die Pläne innerhalb bestimmter Fristen öffentlich ausgelegt und Betroffene können sich im Rahmen von Stellungnahmen dazu äußern. 

Zum Zeitpunkt der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegung ist die Planung jedoch bereits fortgeschritten. Ziel der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie die E.DIS Netz GmbH im Planungsprozess der 110-kV-Leitung zwischen Neuenhagen, Rüdersdorf und Fürstenwalde vorsieht, ist es, Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Träger öffentlicher Belange frühestmöglich in den Prozess einzubinden. Damit werden die betroffenen Gemeinden bereits mit Planungsbeginn, seit Juni 2024, in das Verfahren einbezogen und umfänglich informiert. Diesbezüglich wurden die Mandatsträger (Bürgermeister und Landräte) angeschrieben und in Einzelgesprächen über das Vorhaben und die nächsten Schritte in Kenntnis gesetzt. 

Ergänzend soll u.a. eine Projektwebsite die Bürgerschaft umfänglich über die Prozesse informieren. 

Das deutsche Gesetz sieht eine umfangreiche Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB), wie beispielsweise Behörden, Verbände oder Umweltorganisationen, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vor.

Für Verteilnetzbetreiber wie E.DIS Netz GmbH sind zwei Gesetze besonders bedeutend: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Netzbetreiber, das Stromnetz 

  • sicher, zuverlässig und diskriminierungsfrei zu betreiben,
  • zu warten,
  • bedarfsgerecht zu verstärken und auszubauen sowie
  • preisgünstig und effizient zu unterhalten. 

(EnWG § 11, Absatz 1) 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt Netzbetreibern vor, dass erneuerbare Energien bei Stromeinspeisung Vorrang gegenüber konventionellen Energien haben. Bei fehlenden Netzkapazitäten ist der Netzbetreiber zum Netzausbau verpflichtet. (EEG § 8, Absatz 1)

Für Bau und Betrieb von Hochspannungsleitungen werden Grundstücke Dritter genutzt. Der Neubau von Hochspannungsleitungen erfordert daher neben den öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren daher auch privatrechtliche Genehmigungen. Die privatrechtliche Genehmigung umfasst die dingliche Sicherung mit jedem betroffenen Grundstückseigentümer. Dazu gehören die Bauzustimmung, eine Eintragung ins Grundbuch sowie eine Entschädigung.

Der E.DIS Netz GmbH ist es ein Anliegen, mit allen Grundstückseigentümern im Rahmen der dinglichen Sicherung eine Lösung zu finden. Wenn es dem Allgemeinwohl dient, kann die zuständige Genehmigungsbehörde eine Nutzung des Grundstücks durchsetzen, wobei der Eigentümer jedoch der Gleiche bleibt. Diese sogenannte vorläufige Besitzeinweisung stellt jedoch nur die letzte Instanz dar. Zuvor muss sichergestellt werden, dass das Ziel des Allgemeinwohls nicht auf einem anderen Weg erreicht werden kann. Eine solche Durchsetzung ist daher nur zulässig, wenn bestimmte Umstände zutreffen und wenn im Vorhinein weitere Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. 

  • Es wurde nachgewiesen, dass auf dem Grundstück ein öffentliches Vorhaben dringend nötig ist.
  • Das Allgemeinwohl kann anders nicht erreicht werden.
  • Die Durchsetzung entspricht dem Bundes- oder Landesgesetz.
  • Es wurde nachweislich mehrfach versucht, mit dem Grundstückseigentümer eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.
  • Dem Eigentümer wurde als Entschädigung ein angemessener Anteil des aktuellen Verkehrswertes des Grundstücks angeboten.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten gesetzlich festgelegte Grenzwerte für alle Anlagen der Stromversorgung. Diese sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) festgehalten. Die elektrischen und magnetischen Felder, welche durch den Stromfluss erzeugt werden, dürfen in Bereichen, in denen sich Menschen häufig oder länger aufhalten, ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Werden die Grenzwerte eingehalten, besteht laut Bundesamt für Strahlenschutz keine Gesundheitsgefährdung. Die Belastung der Bevölkerung durch elektrische und magnetische Felder kann demnach beim Bau von Stromtrassen geringgehalten werden, indem ausreichende Abstände zu Wohngebäuden eingehalten werden. Die E.DIS Netz GmbH handelt rechtskonform durch die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte.

Tiere und Pflanzen werden bei Hochspannungsvorhaben als Teil der biologischen Vielfalt betrachtet. Die biologische Vielfalt umfasst nicht nur Pflanzen- und Tierarten, sondern auch deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume – also die gesamte belebte Natur. Dabei spielen auch Populationen (Lebens- und Fortpflanzungsgemeinschaften derselben Art) sowie das Zusammenspiel verschiedener Arten an einem Ort mit der unbelebten Umwelt (beispielsweise Boden, Wasser und Klima) eine Rolle. 

Wie stark sich einzelne Netzausbauvorhaben auf die Umwelt auswirken, ist pauschal kaum zu beantworten.  Daher werden alle Umweltaspekte im Planungs- und Genehmigungsprozess genau betrachtet. Um die Auswirkungen des Stromleitungsbaus auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme möglichst gering zu halten, spielen daher Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzprüfungen eine große Rolle bei der Planung und Genehmigung von Stromtrassen.

Es werden beachtet: 

  • Bundes- und Landesgesetze
  • Landesspezifische Vorgaben und Handlungsanweisungen
  • Schutzgebiete:
    • Natura-2000-Gebiete (EU-weite Schutzgebiete)
    • Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
    • Flora-Fauna-Habitat-Gebiete
    • Vogelschutzgebiete
    • Trinkwassereinzugsgebiete

Grundlage für alle Prüfungen ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
 

Bei der Genehmigung von Hochspannungsleitungen sind per Gesetz sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfungen beim Netzausbau vorgesehen. Grundlage für alle Prüfungen ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Rahmen von Umweltprüfungen werden gesetzlich definierte Schutzgüter beachtet: 

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Wie sich einzelne Netzausbau-Vorhaben auswirken, muss von Fall zu Fall beantwortet werden. Es gibt meist keine Lösung, die in jeder Hinsicht ideal ist. Der Schutz von Menschen und Umwelt bedeuten daher immer Abwägungsprozesse, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren stattfinden.